Verständnis von Leistung – Allgemeine Überlegungen
Die Bedeutung eines pädagogischen Verständnisses von Leistung, das Anforderungen mit individueller Förderung verknüpft, sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Leistungsbewertung, werden in den Richtlinien dargelegt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelles Feedback zu ihrer Lernentwicklung und dem erreichten Kompetenzniveau. Lernerfolge und Lernschwierigkeiten werden mit Hinweisen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht bestraft, sondern als Chancen für das Lernen und als Herausforderungen genutzt.
Die Lehrkräfte reflektieren die beobachtete Lernentwicklung und leiten daraus Maßnahmen für die weitere Unterrichtsplanung und individuelle Förderung ab. Die Kriterien und Maßstäbe für die Leistungsbewertung sollen sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch deren Eltern transparent gemacht werden. Nur so können Rückmeldungen und individuelle Förderhinweise nachvollzogen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen aktiv in die Beobachtung ihrer eigenen Lernentwicklung einbezogen werden. Sie lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen, Lernprozesse sowie verschiedene Lernwege und -strategien gemeinsam zu reflektieren und zunehmend mehr Verantwortung für ihr weiteres Lernen zu übernehmen. Dies geschieht unter anderem durch den Einsatz von Portfolios.
Das folgende Konzept beschreibt das einheitliche Vorgehen bei der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern unserer Schule. Es gibt den Lehrkräften klare Kriterien und macht die Leistungsbewertung vergleichbar.
Leistungsanforderungen
In die Leistungsbewertung fließen alle Leistungen ein, die die Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbringen. Dazu gehören schriftliche Arbeiten sowie mündliche und praktische Beiträge und gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Dabei wird nicht nur das Ergebnis bewertet, sondern auch die Anstrengung und der Lernfortschritt. Neben den Einzelleistungen werden auch Gruppenleistungen und soziale Kompetenzen berücksichtigt. Darüber hinaus werden Leistungen, die zur Vorbereitung und Ergänzung des Unterrichts dienen, ebenfalls gewertet.
Lernaufgaben können auf verschiedenen Niveaus gestellt werden. Die Bildungsstandards für den Primarbereich gliedern die Anforderungen in drei Bereiche. Sie bieten einen Orientierungrahmen für die Gestaltung von Lernaufgaben und zeigen, in welcher Qualität und Komplexität Anforderungen mit Aufgabenstellungen verknüpft sind und welche kognitiven Fähigkeiten von den Schülerinnen und Schülern gefordert werden. Die Lernstandserhebungen beinhalten Aufgaben aus den unterschiedlichen Anforderungsbereichen wie folgt:
Anforderungsbereiche
Bildungsstandards | Prozentanteil
AB I: Reproduzieren
Anwendung von Grundwissen, Wiedergabe bekannter Informationen, Ausführen von Routinen 80 %
(größter Anteil entfällt auf den Anforderungsbereich II)
AB II: Zusammenhänge herstellen
Verknüpfen von erworbenem Wissen und bekannten Methoden, Erkennen und Nutzen von Zusammenhängen
AB III: Verallgemeinern und Reflektieren
Entwicklung eigener Lösungsstrategien, Einbringen von Interpretationen und Beurteilungen ca. 20 %
Orientierung an Kompetenzen und Kompetenzerwartungen
Wie die vorherigen Ausführungen verdeutlichen, geht es im Unterricht der Grundschule um mehr als reine Wissensvermittlung. Gemäß den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW spielt neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ die Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine zentrale Rolle. Diese sind den fachlichen, inhaltsbezogenen Kompetenzen gleichwertig.
Dabei werden die folgenden grundlegenden Bereiche unterschieden:
• Wahrnehmen und Kommunizieren,
• Analysieren und Reflektieren,
• Strukturieren und Darstellen,
• Transferieren und Anwenden.
Die Lehrpläne der einzelnen Fächer legen verbindliche Kompetenzerwartungen fest, die definieren, welche Leistungen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der vierten Klasse erbringen sollen. Dies schafft die Grundlage für ein erfolgreiches Weiterlernen.
Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es, frühzeitig Kinder in ihrer Lernentwicklung zu fördern, die die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der vierten Klasse noch nicht erreicht haben.
Grundsätze zur Leistungsbewertung
Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind gemäß den Lehrplänen auch kurze schriftliche Übungen zulässig. Lernstandsfeststellungen werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch durchgeführt.
Schriftliche Tests und Lernstandsfeststellungen werden gemeinsam im Jahrgang entwickelt, ausgewertet und reflektiert, basierend auf den Inhalten, Medien und Methoden des Schulprogramms sowie den schulinternen Arbeitsplänen.
Schriftliche Tests und Lernstandsfeststellungen werden differenziert gestellt. Die Anforderungsniveaus werden klar kenntlich gemacht. Die Differenzierung wird durch die folgenden Piktogramme dargestellt:
- Leichter Anspruch
- Mittlerer Anspruch
- Schwieriger Anspruch
Die Kriterien zur Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern altersgerecht transparent gemacht. Lernstandsfeststellungen müssen vorher angekündigt werden. Sie sind der Schulleitung vorzulegen und werden in den entsprechenden Ordnern im Lehrerzimmer abgeheftet.
Information über Leistungen
Nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS § 5 Absatz 2 Stand 01.07.2013) hat die Schulkonferenz unserer Schule beschlossen, dass in der Schuleingangsphase die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet werden. In den Klassen 3 und 4 erfolgt die Bewertung mit Noten.
Schuleingangsphase – Klasse 1 und 2
In der Schuleingangsphase erhalten die Kinder und Eltern Rückmeldungen zu den Leistungen in Form von kurzen Bemerkungen, Punktewerten in den schriftlichen Übungen oder durch Smileystempel:
- Sehr gut: Das hast du wirklich toll gemacht!
- Gut: Das hast du gut gemacht!
- Befriedigend: Du kannst zufrieden sein!
- Ausreichend: Das reicht aus, aber …
- Mangelhaft: Deine Leistung reicht nicht aus, weil …
- Ungenügend: Das hast du nicht verstanden!
Wichtig ist auch der Austausch mit den Eltern an den Elternsprechtagen, um den individuellen Leistungsstand jedes Kindes zu besprechen. Die Grundlage hierfür bilden die Beobachtungsbögen.
Klasse 3 und 4
In den Klassen 3 und 4 schreiben die Kinder benotete Arbeiten in Deutsch und Mathematik. Die Kinder erhalten zu Beginn des dritten Schuljahres eine Notenerklärung.
Kriteriengestützte Zeugnisse
Ab dem Schuljahr 2017/18 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 3 kriteriengestützte Zeugnisse. Diese sollen die Leistungsbewertung vergleichbarer, transparenter und objektiver machen. Alle Beurteilungsschwerpunkte basieren auf dem Leistungskonzept und den schulinternen Arbeitsplänen. Auf dem Zeugnis ist auch Platz für individuelle Anmerkungen.
So sind den Eltern und Lehrkräften gezielte Fördermöglichkeiten und die Entwicklung des Kindes klar ersichtlich. Eine detaillierte, individuelle Aussage zum Lernstand und Lernfortschritt wird durch kriteriengestützte Zeugnisse ermöglicht.