So unerfreulich Beschwerden sein können, sie enthalten oft auch Ansatzpunkte für eine positive „Verwertung“ in der Schule. Jede Beschwerde muss daraufhin überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob sie auf ein generelles, z. B. in organisatorischen Regelungen der Schule begründetes Problem verweist.
So können Beschwerden als eine Art „Frühwarnsystem“ genutzt werden, das es ermöglicht, etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten, so dass es nicht zu einer dauernden Wiederholung oder unnötigen Eskalationen kommt. Dies ist Ausdruck eines professionellen Umgangs mit Problemen und Beschwerden.
Entscheidend für jede Art des Umgangs mit Beschwerden ist, dass Verfahren vereinbart werden und diese für alle Beteiligten bekannt und transparent sind.
Für unsere Schule gibt es ein festgelegtes Verfahren zur Beschwerdebearbeitung, bei dem der Grundsatz gilt, dass die Person die Beschwerde klärt, die die größte Betroffenheit hat.
Bei Beschwerden
Schüler/innen/Eltern/Elternvertreter wenden sich an betroffene Lehrkraft/Erzieherin
Im Falle der fehlenden Lösung des Problems
Schüler/innen/Eltern/Elternvertreter wenden sich an Klassenlehrerin /Ganztagskoordinatorin
Erst, wenn auf den vorherigen Ebenen keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt werden konnte (Vereinbarungen kamen nicht zustande), dann
wenden sich Schüler/innen, Eltern oder Elternvertreter (mit Fachlehrer/in, Klassenlehrer/in) an die Schulleitung
Sofern der Konflikt innerschulisch nicht gelöst werden kann
Schüler/innen/Eltern/Elternvertreter wenden sich an Schulaufsicht/Leitung Schulbetreuung Caritas
Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z. B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung), muss die Schulleitung unmittelbar eingreifen und unter Einbeziehung der Parteien für Aufklärung des Sachverhaltes sorgen.
a) Vereinbarungen anstreben
Auf jeder „Instanzen-Ebene“ sollen konfliktlösende Vereinbarungen angestrebt werden, die nach angemessener Zeit überprüft werden.
b) Dokumentation
Vereinbarungen sind festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Vereinbarungen.
c) Unterstützung
Sollte die von der Beschwerde betroffene Lehrkraft Unterstützung benötigen, ist es Aufgabe der Schulleitung und ggf. des Lehrerrates der Schule diese im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht anzubieten.
Liegen dem individuellen Beschwerdefall schulorganisatorische Probleme zugrunde, ist es Aufgabe der Schulleitung, sich um möglichst schnelle Abhilfe zu bemühen und ggf. vorübergehende individuelle Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffene Lehrkraft zu suchen.