Stopp-Regeln und Konsequenzen

Bei Nichtbeachtung der Schulordnung gelten die folgenden Regeln und Konsequenzen, die im Rahmen des Projektes „Gewaltfrei Lernen“ mit den Kindern erarbeitet wurden.

Die Stoppregeln
 

STOPPREGEL 1:                    Stopp, du tust mir weh!

Oder:  Stopp, höre auf, mich zu schubsen!

 

STOPPREGEL 2:                    Stopp, höre auf damit, sonst sage ich es der Aufsicht!

 

STOPPREGEL 3:                    Stopp, ich gehe jetzt zur Aufsicht.

 

 

Konsequenz bei Nichtbeachtung der Stoppregeln für das Spiel auf dem Schulhof:

·   Gespräch mit Lehrer/in, Spielverbot

 

Bei schweren Verstößen gegen die Schulordnung:

  • Eintrag in das „Rote Buch“ und Entschuldigungsbrief mit Unterschrift der Eltern.
  • Eintrag in das „Rote Buch“ und Abschreiben der entsprechenden Regel
    • 1. Klasse:   1 Satz
    • 2. Klasse:   1 Abschnitt
    • 3./4. Klasse: Schulordnung
  • Eintrag in das „Rote Buch“ und Elternbrief + Pausenverbot bis Elternbrief zurück
  • Eintrag in das „Rote Buch“ und Elternbespräch
  • Weitere Ordnungsmaßnahmen lt. § 53 Schulgesetz
  • „Reset“ nach 3 Monaten
 

 

Beispiele für „schwere Verstöße“ sind:

Körperliche Gewalt – beißen – anspucken – Gegenstände zerstören – stehlen – mit Gegenständen werfen – die Toiletten verunreinigen – Beleidigungen (von Lehrkräften und Kindern) – kneifen